5. Prozessgeschichte und Beweismassnahmen im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 19. Januar 2024 wurde vom Eingang des Bundesgerichtsurteils 6B_762/2023 vom 28. Dezember 2023 Kenntnis genommen und gegeben. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Kammer aufgrund der verbindlichen bundesgerichtlichen Erwägungen nur den Schuldspruch wegen Schändung, angeblich begangen um den 20. Juni 2018, neu zu beurteilen habe. Es wurde weiter in Aussicht gestellt, dass die Kammer diesbezüglich einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung beabsichtige (pag.