Dies genüge zum Nachweis von Willkür nicht (pag. 906). Zuletzt stellte das Bundesgericht in seinem Entscheid fest, dass die Vorinstanz kein Bundesrecht verletze, wenn sie mit Bezug auf die Vorwürfe vom 22. Mai 2018, 17. Juni 2018 und 5. Juli 2018 den Tatbestand der sexuellen Nötigung als erfüllt erachte (pag. 909).