3 hiervor), die Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten auf die Staatskasse sowie die Aufhebung der ihm auferlegten Schadenersatz- und Genugtuungszahlunspflichten (pag. 859). Mit Urteil 6B_763/2023 vom 28. Dezember 2023 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück (pag. 911).