4. Urteil des Bundesgerichts 6B_762/2023 vom 28. Dezember 2023 Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 2. Juni 2023 Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht (pag. 856). Der Beschuldigte beantragte in seiner Beschwerdeschrift einen vollumfänglichen Freispruch von den Schuldsprüchen gemäss Ziffer II des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs (sexuelle Nötigung, mehrfach begangen; Schändung; vgl. Ziffer. 3 hiervor), die Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten auf die Staatskasse sowie die Aufhebung der ihm auferlegten Schadenersatz- und Genugtuungszahlunspflichten (pag. 859).