2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 13. September 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 565). Die ebenso fristgerechte Berufungserklärung datiert vom 13. Dezember 2021 (pag. 647 ff.). Die Berufung ist beschränkt auf den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils), die Strafzumessung, den Zivilpunkt sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen.