Hingegen wurde der Beschuldigte der sexuellen Nötigung, begangen am 22. Mai 2018 in F.________ (Ort) für schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/3) verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung von Schadenersatz an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend Zivilklägerin) sowie zur Bezahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin C.________ (Ehemals G.________; nachfolgend Straf- und Zivilklägerin) verurteilt.