(Ort), zufolge Verjährung ein, unter Auferlegung der auf die Einstellung entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/6) an den Kanton Bern. Gleichzeitig wurde der Beschuldigte von den Anschuldigungen der sexuellen Nötigung, angeblich begangen um den 17. Juni 2018, um den 20. Juni 2018 und um den 5. Juli 2018 in F.________ (Ort), sowie von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 23. Juni 2018 in F.________ (Ort), freigesprochen, unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden anteilmässigen Verfahrenskosten (1/2) an den Kanton Bern. Hingegen wurde der Beschuldigte der sexuellen Nötigung, begangen am 22. Mai 2018 in F.____