1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 8. September 2021 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen am 8. Mai 2018 in F.________ (Ort), wegen Tätlichkeit, angeblich begangen am 23. Juni 2018 in F.________ (Ort) und wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen am 24. Juni 2018 in F.________ (Ort), zufolge Verjährung ein, unter Auferlegung der auf die Einstellung entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/6) an den Kanton Bern.