2. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin A.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin A.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung;