1. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die vorläufige Festnahme, die Untersuchungshaft und die Sicherheitshaft vom 13. Oktober 2023 bis am 23. Februar 2024 sowie die mit Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 19. Februar 2024 bzw. 20. Februar 2024 angeordneten Ersatzmassnahmen vom 24. Februar 2024 bis am 3. April 2024 wurden im Umfang von insgesamt 148 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.