1. der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen resp. festgestellt am 12./13. Oktober 2023 in Thun, ________(Adresse) durch Besitz und Beförderung von 88 Gramm reinem Kokain; 2. der Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, 2.1 begangen am resp. festgestellt am 12./13. Oktober 2023 in Thun, ________(Adresse) durch Erwerb, Besitz und Beförderung zum Eigenkonsum von ca. 160 Gramm Haschisch; 2.2 begangen bis zum 12. Oktober 2023 in ________(Gemeinde) VS und ________(Gemeinde) VS durch Erwerb, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, Haschisch und Kokain