19 den und 45 Minuten zu kürzen, da der geltend gemachte Aufwand übermässig erscheint. Daraus resultiert gesamthaft eine Kürzung der geltend gemachten 26 Stunden und 55 Minuten um zehn Stunden und 55 Minuten auf 16 Stunden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin A.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'563.00. Für die konkrete Berechnung wird auf die Tabelle im Dispositiv verwiesen. Bei diesem Verfahrensausgang hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die an Rechtsanwältin A._____