Die Kammer erachtet den in der Zeitspanne vom 12. April 2024 bis zum 12. Februar 2025 geltend gemachten Aufwand von insgesamt sechs Stunden und 20 Minuten als überhöht. Es hat daher eine Kürzung um drei Stunden und 20 Minuten auf drei Stunden zu erfolgen. Die Position vom 5. März 2025 betrifft das Studium des aktuellen Straf- und Betreibungsregisterauszuges des Beschuldigten sowie die Berichte hinsichtlich der Prüfung einer strafrechtlichen Landesverweisung. Der hierfür geltend gemachte Aufwand von 50 Minuten ist ebenfalls zu hoch.