15 kam (pag. 667, Z. 18 ff.). Trotz des regelmässigen Einkommens hat der Beschuldigte ausserdem Schulden in der Höhe von CHF 5'000.00 bei der Krankenkasse aufgebaut (vgl. E. II.8.2.2 hiervor). Eine definitive Zusicherung, dass er seine begonnene Ausbildung bei seiner aktuellen Arbeitgeberin weiterführen kann, lag im Urteilszeitpunkt ebenfalls noch nicht vor (pag. 669, Z. 36-38 und pag. 652). Selbst wenn dies zu bejahen wäre, wäre unklar, wie hoch sein Lohn sein würde.