Hinzu kommt, dass der Beschuldigte auch nicht von Beginn an reuig war und die Untersuchungsbehörden anfangs noch anlog. So gab er nicht nur eine falsche Wohnadresse an (pag. 674, Z. 5-22), sondern bestritt auch, das Kokain selbst in seine Jackentasche getan zu haben (pag. 57, Z. 257 ff.; pag. 58, Z. 348-350). Dass der Beschuldigte schliesslich geständig war, ist vor dem Hintergrund der erdrückenden Beweislage nicht erstaunlich. Auch die finanzielle Situation des Beschuldigten ist, trotz seiner Erwerbstätigkeit, noch nicht nachhaltig gesichert.