Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte keine grossen Reintegrationsbemühungen wird leisten müssen und er sich nicht nur sozial rasch wiederangewöhnen wird, sondern dass er in absehbarer Zeit auch eine Anstellung als (Hilfs-)Koch finden wird, welche ihm die wirtschaftliche Integration in Portugal ermöglicht. 8.2.7 Gesamtwürdigung Ein persönlicher Härtefall liegt beim Beschuldigten offensichtlich nicht vor. Er hat inzwischen zwar eine Arbeitsstelle angetreten, mit der er seine wirtschaftliche Selbständigkeit erlangt hat, die Dauer seines Aufenthalts in der Schweiz ist aber nach wie vor sehr gering.