Auf Vorhalt dieser Aussage führte der Beschuldigte aus, das sei eine schlechte Zeit in seinem Leben gewesen. Er habe damals möglicherweise weniger Kontakt gehabt. Dies sei nur während dieser Zeit gewesen. Jetzt habe er oft Kontakt mit dem Bruder und seiner Frau (pag 672, Z. 38-40). Wenn die Beziehung des Beschuldigten tatsächlich so gut wäre, wie dieser es glaubhaft zu machen versucht, so hätte der Beschuldigte nach Auffassung der Kammer bereits früher auf eine finanzielle Unterstützung seines Bruders zählen können.