Die Verteidigung führte diesbezüglich aus, sein Bruder sei für den Beschuldigten eine grosse Stütze und bei einer Landesverweisung könne er nicht mehr auf diese Unterstützung bauen (pag. 462). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, sein Bruder und dessen Ehefrau seien seine Bezugspersonen in der Schweiz (pag. 667, Z. 35-40). Er bedeute ihm alles und spreche fast jeden Tag mit ihm. Wenn er frei habe, so gehe er fast jeden Tag zu ihm ins Restaurant oder dieser komme zu ihm selbst auf ________(Ort) (pag. 672, Z. 4 ff.).