Der Beschuldigte gab anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll, er könne – neben seiner Landessprache Portugiesisch – sowohl auf Italienisch, Englisch und Französisch aktiv eine Unterhaltung führen. Deutsch verstehe er (pag. 454, Z. 34-39). Auf Ergänzungsfrage der Verteidigung gab er an, er arbeite in deutscher Sprache. Da er bereits lange in der Küche in der Schweiz arbeite, könne er in der Küche auf Deutsch kommunizieren (pag. 456, Z. 27-32).