gab der Beschuldigte hingegen an, gegenüber der Krankenversicherung Schulden in Höhe von CHF 5'000.00 zu haben (pag. 650). Dies bestätigte er anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung auf Frage hin und führte aus, er möchte beginnen, die Schulden so bald wie möglich abzubauen (pag. 675, Z. 10-12). Diese Schulden, die trotz des regelmässigen Einkommens aufgebaut wurden, trüben die grundsätzlich positive wirtschaftliche Integration des Beschuldigten. Der Beschuldigte gab anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll, er könne – neben seiner Landessprache Portugiesisch – sowohl auf Italienisch, Englisch und Französisch aktiv eine Unterhaltung führen.