___ AG beenden könne (pag. 652). Der Beschuldigte verfügt damit über eine wirtschaftliche Selbständigkeit, was positiv zu werten ist. Ebenfalls positiv zu werten ist, dass er plant, seine Ausbildung abzuschliessen. Diesbezüglich kommt die Kammer aber zum Schluss, dass noch unklar ist, ob ihm dies gelingen wird und wie sich eine solche Änderung bspw. auf den Lohn des Beschuldigten auswirken würde. Der grundsätzlich positive Eindruck betreffend die wirtschaftliche Integration wird auch durch den Betreibungsregisterauszug vom 25. Februar 2025 bestätigt, auf dem keine offene Betreibungen ersichtlich sind (pag. 628). Im Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 6. März 2025