8. Beurteilung durch die Kammer 8.1 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wurde unter anderem der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art 19 Abs. 2 lit. a BetmG schuldig erklärt (vgl. Ziff. I.A.1. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs). Da er portugiesischer Staatsangehörigkeit ist, ist in Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB somit grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen