SR 0.142.112.681) kompatibel erweist (E. II.9. hiernach). 7. Theoretische Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung wird grundsätzlich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 545 f.; S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und teils wiederholend gilt Folgendes: Gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis fünfzehn Jahre aus der Schweiz.