III.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) zu überprüfen. Der Rechtskraft nicht zugänglich sind sodann die Verfügungen betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Abgesehen von den genannten Dispositivziffern ist das Urteil des Regionalgerichts