1.1 der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen resp. festgestellt am 12./13.10.2023 in Thun, ________(Adresse), durch Besitz und Beförderung von 88 Gramm reinem Kokain (AKS Ziff. I.1); 1.2 der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (AKS Ziff. I.2): 1.2.1 begangen am 12./13.10.2023 in Thun, ________(Adresse), durch Erwerb, Besitz und Beförderung zum Eigenkonsum von ca. 160 Gramm Haschisch;