4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die oberinstanzlichen Anträge der Generalstaatsanwaltschaft lauten wie folgt (pag. 679): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 3. April 2024 (PEN 24 49) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche, wonach B.________ wie folg schuldig erklärt wurde: