588 f.). Mit Eingabe vom 11. März 2025 reichte die Verteidigung sodann zwei Arbeitsverträge des Beschuldigten sowie eine Bestätigung seiner Arbeitgeberin ein (pag. 651 ff.), die mit Beschluss vom 13. März 2025 zu den Akten genommen wurden (pag. 665). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte ergänzend zur Sache und zur Person befragt (pag. 666 ff.).