Die Verteidigung beantragte mit Eingabe vom 28. Mai 2024, eine Fotokopie des Ausweises des Beschuldigten sei zu den Akten zu erkennen. Gleichzeitig wurde beantragt, die Akten betreffend den Beschuldigten der Gemeinde Naters bzgl. dessen Anmeldung anfangs März 2024 seien zu edieren (pag. 563 f.). Die Verfahrensleitung erkannte die Fotokopie des Ausweises des Beschuldigten mit Verfügung vom 16. August 2024 zu den Akten und wies den Beweisantrag betreffend die Aktenedition bei der Gemeinde Naters mit gleicher Verfügung ab (pag. 588 f.).