2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter) am 12. April 2024 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 516). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 6. Mai 2024 (pag. 524 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 7. Mai 2024 zugestellt (pag. 556 f.). Mit Eingabe vom 28. Mai 2024 erklärte der Beschuldigte form- und firstgerecht die Berufung beschränkt auf die Landesverweisung und die Einziehung der beschlagnahmten Reisedokumente (Ziff. I.4. sowie Ziff. III.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 563 f.).