[Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin A.________ für die amtliche Verteidigung von B.________ mit CHF 8'222.90. B.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III. Weiter wird verfügt: 1. Die beschlagnahmten Drogen werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Der beschlagnahmte Reisepass Nr. ________ sowie die beschlagnahmte ID Nr. ________ werden eingezogen und ist dem Amt für Migration und Personenstand (MIP) zu übergeben.