Die vorläufige Festnahme, die Untersuchungshaft und die Sicherheitshaft vom 13.10.2023 bis am 23.02.2024 sowie die mit Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 19.02.2024 bzw. 20.02.2024 angeordneten Ersatzmassnahmen vom 24.02.2024 bis am 03.04.2024 werden im Umfang von insgesamt 148 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.