1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) fällte am 3. April 2024 folgendes Urteil (pag. 507 ff.; Hervorhebungen im Original, Auslassungen in eckigen Klammern): I. B.________ wird schuldig erklärt: 1. der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen resp. festgestellt am 12./13.10.2023 in Thun, ________ (Adresse) durch Besitz und Beförderung von 88 Gramm reinem Kokain 2. der Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz,