Gemäss Vollzugsbericht vom 3. Januar 2024 verfügte er per 29. Dezember 2023 über folgende Saldi: Freikonto CHF 745.74, Zweckkonto CHF 692.95, Sparkonto CHF 4’412.55, total ausmachend CHF 5’851.24 (amtliche Akten BVD, pag. 1661). Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese in der Zwischenzeit erheblich verändert hätten, zumal der Beschwerdeführer lediglich Einkünfte im Rahmen des Arbeitsentgeltes hat. Er ist somit nach wie vor als mittellos zu betrachten. Die Beschwerde kann sodann trotz Unterliegens nicht als von vornherein aussichtslos bezeichnet werden.