Die Bedeutung der Streitsache ist als hoch zu bezeichnen, die Schwierigkeit des Prozesses hingegen als unterdurchschnittlich. Der Kammer erscheint für das vorinstanzliche Verfahren ein amtliches Honorar im Umfang von pauschal CHF 1’800.00 (inkl. Auslagen und MWST) angemessen. V. Kosten / unentgeltliche Rechtspflege im oberinstanzlichen Verfahren