Eine solche Auseinandersetzung habe bisher nicht stattgefunden. Das jüngste Gutachten sei sodann in Übereinstimmung mit früheren Einschätzungen und der Aktenlage von einer hohen Rückfallgefahr auch für schwere Gewaltstraftaten ausgegangen, habe sich einer grundsätzlichen Äusserung zur Frage, ob Lockerungen legalprognostisch angezeigt seien, enthalten, und habe zu Rahmenbedingungen von Lockerungen lediglich unter der Voraussetzung Überlegungen angestellt, dass die zuständigen Behörden Lockerungen überhaupt als legalprognostisch vertretbar erachteten. Die Aktenlage sei somit auch widerspruchsfrei gewesen.