23 2024 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer in den Gesprächen mit dem Sozialdienst mit einer möglichen Zukunft ausserhalb des geschlossenen Vollzugs beschäftigt habe und welche Themen dabei wichtig wären. Diesbezüglich habe besprochen werden können, wie bei allfälligen Vollzugslockerungen ein mögliches Vorgehen wäre und in welcher Stufe von Lockerungen welche unterstützenden Stellen involviert wären (amtliche Akten BVD, pag. 160 f.).