Im Übrigen versteht sich von selbst, dass der Aufbau von tragfähigen Sozialkontakten und diesbezüglichen Beziehungen ohnehin nicht stellvertretend für jemand anderes (sprich von den Behörden für den Beschwerdeführer) gemacht werden könnte. Dem Gutachten J.________ und den Vollzugsberichten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer regelmässig, im Schnitt alle ein bis zwei Monate, Besuch von seiner Mutter (sowie Bekannten) erhält (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1530, 1601 und 1661). Auch Telefongespräche nutze er regelmässig, um mit seiner Mutter sowie weiteren Bekannten und Freunden zu sprechen. Im Gutachten J._____