Selbstredend haben die Behörden zwar u.a. den Auftrag, die Inhaftierten bei ihrer Wiedereingliederung zu unterstützen. Jedoch sind sie nicht dazu da, ihnen alle Probleme abzunehmen und alles Nötige «auf dem Silbertablett zu servieren». Ein solches Verhalten stünde im Gegensatz zum langfristigen Ziel der Resozialisierung, da es den Inhaftierten jegliche Selbstverantwortung abspricht. Im Übrigen versteht sich von selbst, dass der Aufbau von tragfähigen Sozialkontakten und diesbezüglichen Beziehungen ohnehin nicht stellvertretend für jemand anderes (sprich von den Behörden für den Beschwerdeführer) gemacht werden könnte.