Indes ist es in erster Linie am Beschwerdeführer selbst, diesen Bereich anzugehen, etwa indem er tragfähige Kontakte und Beziehungen aufzubauen versucht. Darauf weist denn auch der Gutachter J.________ hin, welcher bezüglich Problembereichen mit Deliktrelevanz u.a. den sozialen Empfangsraum nennt, «wobei es für die Etablierung desselben auf die transparente Inanspruchnahme des Helfersystems durch Herrn A.________ ankäme» (amtliche Akten BVD, pag. 1581). Selbstredend haben die Behörden zwar u.a. den Auftrag, die Inhaftierten bei ihrer Wiedereingliederung zu unterstützen.