Er offenbart vielmehr die verfehlte Anspruchshaltung des Beschwerdeführers, der, statt selbst Verantwortung für seine Geschicke zu übernehmen, sich von der Vollzugsbehörde lieber «bedienen» lassen möchte. Indes ist es in erster Linie am Beschwerdeführer selbst, diesen Bereich anzugehen, etwa indem er tragfähige Kontakte und Beziehungen aufzubauen versucht.