In ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2024 präzisiert sie, dass als Sicherungsmassnahme insbesondere eine Hand- und Fussfesselung erforderlich wäre (pag. 36). Der Beschwerdeführer bringt hiergegen vor, es entbehre jeder Grundlage, dass derartige Sicherungsmassnahmen erforderlich seien. Im Urteil des Bundesgerichts 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 sei-