20 chen Rüge des Beschwerdeführers siehe unten, Ziff. 14.2.7). Der Beschwerdeführer erblickt in diese Fragebeantwortung zwar eine ganze Kausalkette, die erfüllt sein müsste, damit es zu erneuter Delinquenz kommen könnte (situativer Faktor, der zu anhaltenden bzw. wiederkehrenden Stress- und Konfliktsituationen führt). Dem ist entgegenzuhalten, dass nicht einzusehen ist, weshalb die behauptete Kausalkette Gewalt gegen Begleitpersonen und/oder andere spontane, impulsive Gewaltdelikte ausschliessen soll.