Ähnliches hält er bei den Fragebeantwortungen 5.6 und 5.7 fest, in welchen er sich explizit zur Risikoeinschätzung bei allfälligen ersten Vollzugslockerungen äussert. Demnach könnten aus gutachterlicher Sicht situative Faktoren (kurzfristig in Form von ungerechtfertigt empfundener Kritik oder auch längerfristig durch Entwicklung eines nicht entsprechend prosozialen Lebensumfeldes) zu anhaltenden bzw. wiederkehrenden Stressund Konfliktsituationen führen, infolgedessen es zu Normverstössen oder Rückfällen kommen könne.