Im Gutachten J.________ wird zwar die Gefahr geplanter Gewalttaten gegen das Vollzugspersonal nicht explizit erwähnt. Indessen ergaben alle drei vom Gutachter angewandten Prognoseverfahren, wie bereits ausführlich dargelegt (siehe oben, Ziff. 14.2.2), ein überdurchschnittliches Rückfallrisiko für Gewaltdelikte.