19 14.2.5 Betreffend Rückfallgefahr rügt der Beschwerdeführer, Einschätzungen zur allgemeinen Legalprognose liessen sich nicht unbesehen auf die Lockerungs- und Urlaubsprognose übertragen. Vielmehr sei im Einzelfall zu prüfen, ob die konkret in Frage stehenden Vollzugslockerungen – beantragt seien vorerst nur begleitete Ausgänge/Urlaube – legalprognostisch vertretbar erschienen.