Der deliktspezifischen Arbeit als auch Auseinandersetzungen mit Personen sei er im Vollzug entweder durch Vermeidung oder durch eskalatives Verhalten aus dem Weg gegangen. Dieses Verhalten sei aus gutachterlicher Sicht insofern relevant für die Legalprognose, als es eher mit den vorbeschriebenen Persönlichkeits- und deliktspezifischen Stilen in Zusammenhang zu bringen sei als mit veränderten bzw. adaptierten Reaktionsmustern infolge veränderten Konfliktverhaltens (amtliche Akten BVD, pag. 1582).