17 nismitarbeitern, der Vollzugsbehörde und mit den psychiatrischen/psychologischen Fachpersonen sei dem Beschwerdeführer überwiegend ein guter Vollzugsverlauf in den verschiedenen Einrichtungen attestiert worden. Der deliktspezifischen Arbeit als auch Auseinandersetzungen mit Personen sei er im Vollzug entweder durch Vermeidung oder durch eskalatives Verhalten aus dem Weg gegangen.