Dabei komme den festgestellten akzentuierten Persönlichkeitszügen eine entscheidende Rolle zu (amtliche Akten BVD, pag. 1576). Angesprochen auf das Risiko für Normverstösse bis hin zu Rückfällen bei allfälligen ersten Vollzugslockerungen hielt der Gutachter fest, dies sei abhängig von der Etablierung des sozialen Empfangsraumes und der entsprechenden Überprüfung und Kontrolle und Begleitung des Beschwerdeführers im Rahmen solcher Vollzugslockerungen. Entscheidend sei dabei die offene und transparente Mitarbeit des Beschwerdeführers und dessen Entscheidung, die ihm bekannten Normen und Werte zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten.