Der Gutachter erachtete hierbei folgende Items als besonders relevant: die fehlende Analyse der Anlasstaten bzw. der bisherigen Kriminalitätsentwicklung unter Berücksichtigung eigener biographischer Aspekte, Persönlichkeits- und Verhaltensanteile und der PCL-R-Einschätzung; das persönlichkeitsspezifische und situative Konfliktverhalten, sowie der soziale Empfangsraum im Hinblick auf die Prognose und die Inanspruchnahme von unterstützenden Angeboten mit transparentem Umgang gegenüber dem Helfersystem (amtliche Akten BVD, pag. 1576).