Auch bei den Kriterien zur Beurteilung der Legalprognose zeigte sich ein sehr ungünstiges Bild hinsichtlich des Rückfallrisikos für ähnliche Straftaten bei einer Entlassung aus dem Strafvollzug (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1570 ff., insbesondere pag. 1576). Der Gutachter erachtete hierbei folgende Items als besonders relevant: die fehlende Analyse der Anlasstaten bzw. der bisherigen Kriminalitätsentwicklung unter Berücksichtigung eigener biographischer Aspekte, Persönlichkeits- und Verhaltensanteile und der PCL-R-Einschätzung;